Willkommen beim BVI

 

 

Der Bundesverband Schnellgastronomie und Imbißbetriebe e.V. (BVI) besteht seit 1968 und ist der einzige Arbeitgeberverband, der speziell die Interessen aller Imbiß-, Grill - und Schnellgastronomiebetriebe, also der gesamten Fast Food Branche vertritt.

 

Ein starker Verband kann die Interessen der Schnellgastronomie u.A. gegenüber Gesetz- und Verordnungsgeber wirksam und kompetent vertreten.

 

So haben wir z.B. bei der neuen Zusatzstoffzulassungs- VO verhindern können, dass künftig auch bei loser Ware, wie Speisen, alle Zusatzstoffe zu deklarieren sind.

 

Aktuell ist zur Zeit die Frage, welche Allergene Zusatzstoffe in loser Ware zu deklarieren sind.

 

Wir haben in den Anhörungsverfahren anhand von Beispielen aus der Praxis gezeigt, dass nicht immer nach festen Rezepturen mit den gleichen Convenience - Produkten gearbeitet werden kann und sich so die Zusatzstoffe stets ändern. (Kennen Sie übrigens den Unterschied zwischen Zutaten und Zusatzstoffen?)

 

Für das Gaststättenrecht sind jetzt die Länder zuständig. Sobald die Regelungen zum Nichtraucherschutz in den einzelnen Ländern Gesetzeskraft haben, wird die Reform und Vereinfachung des Gaststättenrechts wieder aufgenommen. Darunter fallen z.B. Themen wie Gestattung.

 

Wir fordern z.B. die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes. Auch nach EG - Recht unterliegen Gastronomieumsätze dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz von derzeit 19%. Wer in Kenntnis dieser Rechtslage einen einheitlichen Steuersatz fordert, riskiert, dass auch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für den Außerhaus-Verzehr wegfällt!